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AGB

Geltungsbereich

Die AGBs gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Service und Beförderungsleistungen der Firma Helmut Weiss Taxi und Mietwagenservice, im Folgenden Helmut Weiss genannt und erfolgen ausschließlich aufgrund der hier gelisteten allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt. Die AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung auf für alle künftigen Lieferungen sowie Serviceleistungen jedweder Art.
Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mitarbeiter von Helmut Weiss sind nicht berechtigt den Vertrag im Nachhinein abzuändern, Abänderungen bedürfen der Zustimmung von Helmut Weiss.
Mit der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von Helmut Weiss erklärt sich der Kunde und/oder die beförderte Person (in Folgenden auch Fahrgäste genannt) mit diesen hier ausgeführten AGBs einverstanden.
Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

Vertragsgrundlagen

Als Grundlage für die von Helmut Weiss zu erbringende Leistung ist der vom Kunden erteilte Einzelauftrag jeweils telefonisch, per Mail und/oder über das Bestellformular im Internet gültig.
Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle bereitgestellten Daten der Richtigkeit entsprechen.
Angebote jedweder Art von Helmut Weiss sind freibleibend.
Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung ausdrücklich sein Auftragsangebot. Mit erfolgter Buchungsbestätigung/ Auftragsbestätigung gilt auf Grund übereinstimmender Willenserklärung der Vertrag seitens Helmut Weiss als bestätigt und bindend. Stillschwiegen seitens Helmut Weiss gilt nicht als Annahme eines Auftrages. Der Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Prüfung der übermittelten Angaben der Auftragsbestätigung.
Online-Bestellungen, die auf unseren Web-Sites www.weiss.taxi, vorgenommen werden, erlangen erst mit Auftragsbestätigung vertragliche Bindung. Alle auftragsrelevanten gespeicherten Daten werden nebst AGBs per Mail übermittelt. Bei Firmenrechnungen behält sich Helmut Weiss eine Bonitätsprüfung vor.

 

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle vertragsrelevanten Daten bereitzustellen, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, Abholzeit, Fahrstrecke, Personen- und Kofferanzahl, gegebenenfalls Art und Größe der mitzunehmenden Tiere und allfällige zusätzliche Abholadressen bekannt zu geben und Informationen über die Zahlungsart.
Außerdem verpflichtet sich der Kunde, Helmut Weiss von jeglicher Änderung sofort in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste die Leistungen von Helmut Weiss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern,
keine Schäden und/oder Verschmutzung des Fahrzeuges hervorzurufen
gegen strafrechtliche Vorschriften nicht zu verstoßen
das Rauchverbot im Fahrzeug einzuhalten
den vereinbarten Fahrpreis nicht zu verweigern
Helmut Weiss ist berechtigt Personen die die Sicherheit der Beförderung gefährden von der weiteren Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Helmut Weiss den vereinbarten Fahrpreis und alle möglich auftretenden Neben- und Sonderleistungen.

 

Serviceleistung von Helmut Weiss Taxi und Mietwagenservice

Die Serviceleistungen von Helmut Weiss werden nach Maßgabe des jeweiligen Auftrages und/oder die technisch und tatsächlich mögliche und rechtlich zulässige geschlossene Servicevereinbarung erbracht.
Soweit es sich nicht aus dem tatsächlichen Umständen ergibt, beginnt und endet die Serviceleistung grundsätzlich mit dem Datum/Uhrzeit lt. der angegebenen Auftragsbestätigung.
Helmut Weiss ist bemüht, seine Serviceleistungen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass selbst bei größter möglicher Sorgfalt und bester möglicher Organisation es insbesondere auf Grund unvorhersehbarer Verkehrs- und/oder Wetterbedingungen, Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfällen zu Verspätungen bei Beginn, Durchführung und Beendigung der Serviceleistung durch Helmut Weiss kommen kann.
Helmut Weiss wird nach Möglichkeit versuchen ein ordnungsgemäßes Service sicherzustellen ist dabei aber an die gesetzlichen Vorschriften insbesondere der STVO gebunden.
Es ist Helmut Weiss gestattet, Personen die lt. PbefG von Fahrten auszuschließen sind, die Fahrt zu verweigern. Bei der Beförderung von Minderjähriger ist die Beaufsichtigung vor und nach der Beförderung sicherzustellen.
Helmut Weiss ist berechtigt, die Übernahme von Gepäck abzulehnen, wenn für die ordnungsgemäßere Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist. Die Fahrzeuggröße wird entsprechend der Angaben bei der Bestellung ausgewählt.
Folgende Gegenstände werden von der Beförderung ausgeschlossen: Gegenstände, die das für das Fahrzeug zulässige Gesamtgewicht im Einzelnen oder Gesamten überschreiten oder es wegen der Beschaffenheit oder Umfanges nicht verladen werden kann. Für Verlust oder Beschädigung, die auf mangelhafte Verpackung oder auf die besondere Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen ist, übernimmt Helmut Weiss keinerlei Haftung. Hunde und sonstige Tiere werden nur befördert, wenn keinerlei Gefährdung oder Belästigung der Fahrgäste, Mitarbeiter und/oder Ressourcen vorliegen.
Vergessenes oder verlorenes Gepäck oder sonstige Gegenstände werden für die Dauer von 2 Wochen nach Serviceerbringung in den Geschäftsräumlichkeiten von Helmut Weiss hinterlegt. Nach Ablauf der 2-wöchigen Frist verfährt Helmut Weiss nach den Bestimmungen des ABGBs über Fundsachen.

 

Haftung von Weiss Taxi

Helmut Weiss haftet dem Kunden auf Kostenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Helmut Weiss, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftungen bei Verletzungen gegen das körperliche Wohl richtet sich nach den gesetzlichen Rechtsgrundlagen.
Die Haftungsgrenzen von Helmut Weiss definieren sich nach dem Gesetz, dort wo keine gesetzlichen Haftungsgrenzen bestehen ist die Haftung mit 300 € pro Fahrgast begrenzt.
Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
Für Schäden fehlerhafter Übermittlung von Daten durch den Kunden übernimmt Helmut Weiss keine Haftung.

 

Sonstiges

Für alle Rechtsbeziehungen von Helmut Weiss und seinen Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht, sofern Unionsrecht nicht geltend gemacht werden kann. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Krems.

Sollte einer oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln sind solchige anzunehmen, die der Unwirksamen Klausel am nächsten kommen würden.